Nach einem Unfall kann ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, das heißt, die Reparaturkosten übersteigen die Kosten einer Neuanschaffung. Als Geschädigter haben Sie mit der 130-Prozent-Regelung jedoch die Möglichkeit Ihr Auto dennoch reparieren zu lassen und die Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. Diese Sonderregelung kann Anwendung finden, wenn die Kosten der Reparatur bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.
Die 130-Prozent-Regelung an einem Rechenbeispiel erklärt:
Die 130-Prozent-Regelung findet dann Anwendung, wenn Sie als Geschädigter Ihr Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten möchten, sei es aus emotionalen oder monetären Gründen.
Auch wenn Sie nichts gegen ein neues Fahrzeug einzuwenden haben, lohnt es sich, zu überprüfen, ob eine Reparatur mit der 130-Prozent-Regelung nicht die bessere Wahl ist. Der Wiederbeschaffungswert, der von einem Gutachter der Versicherung bestimmt wird, ist häufig so niedrig angesetzt, dass es schwierig ist, ein Ersatzfahrzeug für diesen Betrag zu bekommen.
Die 130-Prozent-Regelung ist an verschiedene Kriterien geknüpft, die alle erfüllt sein müssen, um die Sonderregelung bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen:
Wenn Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen für Ihre Schadensregulierung beauftragen möchten oder wenn Sie weitere Fragen zu der 130-Prozent-Regelung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich telefonisch unter der +4915201787952 sowie jeder Zeit auch per Mail.